Familienrecht

Tätigkeitsschwerpunkt RA Böhnke


Einer unserer langjährigen Tätigkeitsschwerpunkte ist das Familienrecht und hierbei insbesondere das internationale Familienrecht.
Der Bereich des Ehe- und Scheidungsrechts ist regelmäßig verbunden mit Fragen des Zugewinnausgleichs, der Festsetzung des Ehegatten- und Kindesunterhalts, der Kindessorge und des Umgangsrechts. Nicht zuletzt auch der Entscheidung über den Versorgungsausgleich.
Wir beraten Sie gerne gerichtlich, wie auch außergerichtlich bei familienrechtlichen Fragestellungen und den damit verbundenen Rechtsfolgen für Unterhalt, Erbrecht, Zugewinn, Altersvorsorge, Umgang und Kindessorge.
Auch der Bereich des Europäischen Familienrechts und des Familienrechts von Familienangehörigen aus sogenannten Drittstaaten (nicht EU-Ländern) gehört zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten. So zum Beispiel das Aufsetzten von nationalen und internationalen Eheverträgen oder die Klärung der aus einer Eheschließung oder Ehescheidung resultierenden aufenthaltsrechtlichen Statusfragen.
Da immer mehr Ehen zwischen Bürgern mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit geschlossen werden, stellt sich zwangsläufig die Frage, welches Recht auf diese Ehen anzuwenden ist. Von der grundsätzlichen Klärung dieser Frage hängen die internationale Zuständigkeit, das anzuwendende Verfahrensrecht und die zu beachtenden materiell rechtlichen Normen ab. Diese wiederum können erheblich voneinander abweichen, oder sich im schlimmsten Fall sogar einander widersprechen.
Haben im Inland getroffene Vereinbarungen auch Geltung im Ausland? Welcher Form bedürfen diese Vereinbarungen und sind umgekehrt im Ausland getroffene Vereinbarungen auch ohne weiteres im Inland gültig? Müssen diese gegebenenfalls angepasst oder modifiziert werden?
Wem dies alles zu kompliziert erscheint, dem können wir mit unserer langjährigen Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet helfen.